Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — matchNetz
Diese AGB gelten für die Nutzung des matchNetz SEO-Widgets sowie für die Teilnahme am matchNetz-Vertriebspartner-Programm.
§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner ist der im Impressum genannte Anbieter (nachfolgend „Anbieter"). matchNetz ist ein reines B2B-Angebot und richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Selbstständige, gewerbliche Betriebe, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Vereine, Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige juristische Personen, insbesondere Gemeinden, Werke und gemeinnützige Organisationen). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Mit der Registrierung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bzw. als juristische Person handelt. Der Anbieter behält sich vor, Registrierungen, bei denen erkennbar keine Unternehmereigenschaft vorliegt (z. B. rein private Nutzung, private E-Mail-Adressen ohne Firmenbezug), abzulehnen oder bereits zustandegekommene Verträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein etwaiger, gleichwohl gezahlter Betrag wird in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
Bei Abwicklung über Digistore24 (siehe § 4) tritt die Digistore24 GmbH als Reseller (Merchant of Record) auf. Der Vertrag über die Zahlung, Rechnungsstellung, Umsatzsteuer und Mahnwesen kommt in diesem Fall zwischen Kunde und Digistore24 zustande; die Leistungserbringung (Bereitstellung des Widgets) obliegt weiterhin dem Anbieter. Auch bei Abwicklung über Digistore24 bleibt das Angebot auf Unternehmer beschränkt.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt ein einbindbares SEO- und KI-Sichtbarkeits-Widget („Widget") mit folgenden Zonen bereit:
- Trust — Ausgabe strukturierter Daten (Schema.org LocalBusiness / Organization) auf Basis der vom Kunden im Profil hinterlegten Angaben.
- Vertrauens-Backlinks — thematisch und regional passende dofollow-Empfehlungslinks anderer Netzwerkteilnehmer (redaktioneller Ansatz statt Linkkauf).
- KI-Sichtbarkeit — Bereitstellung einer
llms.txtmit strukturierten Kurzinfos zum Kunden, damit Inhalte für KI-Suchdienste (ChatGPT, Perplexity, Claude, Gemini) technisch besser aufbereitet sind. - Content — Anzeige redaktionell geprüfter Partner-Empfehlungen im Widget-Bereich am Seitenende der Kunden-Website.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Widgets, die redaktionelle Pflege und die KI-gestützte Zuordnung geeigneter Partner. Ein Anspruch auf eine bestimmte Google-Platzierung, ein bestimmtes Ranking-Ergebnis, eine bestimmte Anzahl KI-Erwähnungen oder einen bestimmten Traffic-Zuwachs besteht nicht.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter (bzw. bei Abwicklung über Digistore24 durch Digistore24) und erfolgreicher E-Mail- und Domain-Verifikation des Kunden zustande. Der Anbieter behält sich vor, Aufnahmen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Preise, Abrechnungsmodelle und Zahlung
Sämtliche Preisangaben des Anbieters sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Bei Kunden mit gültiger USt-IdNr. aus dem EU-Ausland erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren ohne Umsatzsteuerausweis. Die Nutzung des Widgets wird in zwei alternativen Zahlungsweisen angeboten:
- Quartalsweise: 289 € / Monat netto, gezahlt als 867 € netto pro Quartal im Voraus (1.031,73 € brutto inkl. 19 % MwSt.).
- Jährlich: 2.988 € netto pro Jahr im Voraus (entspricht 249 € / Monat netto; 3.555,72 € brutto inkl. 19 % MwSt.).
Beide Zahlungsweisen umfassen den vollen Leistungsumfang. Eine monatliche Zahlweise wird nicht angeboten. Zusätzliche Gastplätze in Partner-Widgets kosten 39 € / Monat bei jährlicher Zahlung bzw. 59 € / Monat bei vierteljährlicher Zahlung. Eine Pflicht zur Einbindung des Widgets auf der eigenen Website besteht nicht. Die erste Abbuchung erfolgt mit Vertragsschluss zum jeweils gewählten Rhythmus. Für Teilnehmer einer Sammel-Code-Aktion (§ 4 Absatz „Sammel-Code, Aufnahmefenster und Reaktivierung") erfolgt die erste Abbuchung erst nach Ablauf des Aufnahmefensters.
Christlicher Sonderpreis für Einzelpersonen (Gutschein FISCH2026): Ausschließlich für christlich geführte Einzelbetriebe/Einzelpersonen gilt bei Angabe des Gutscheincodes FISCH2026 ein Gründungspreis von 2.988 € / Jahr (entspricht 249 € / Monat); bei vierteljährlicher Zahlung 289 € / Monat. Der Anbieter behält sich vor, die Berechtigung stichprobenartig zu prüfen. Der Code ist nicht mit dem Gruppen-Staffelpreis (siehe folgender Absatz) kombinierbar.
Staffelpreis für Gruppen (Gemeinden, Werke, Vereine): Für Teilnehmer, die sich derselben Gruppe (z. B. Gemeinde, Werk, Verein) zuordnen, reduziert sich der Jahrespreis pro Teilnehmer ausgehend vom Basispreis 2.999 €/Jahr. Der erste Teilnehmer zahlt den Basispreis; ab dem zweiten Teilnehmer derselben Gruppe sinkt der Preis pro Teilnehmer um 10 % je zusätzlichem zahlenden Mitmacher, gedeckelt auf einen Mindestpreis von 999 €/Jahr. Die Zuordnung wird bei Buchung angegeben und vom Anbieter verifiziert. Preisanpassungen wirken jeweils zum nächsten Abrechnungszeitraum. Aktions-Gutscheine (z. B. FISCH2026) sind nicht kombinierbar. Die vollständige Staffeltabelle ist auf /preise öffentlich einsehbar.
Sammel-Code, Aufnahmefenster und Reaktivierung: Für Gruppen-Aktionen stellt der Anbieter der jeweiligen Gemeinde / dem Werk einen individuellen Sammel-Code zur Verfügung, der zunächst für 1 Monat ab Freischaltung gültig ist (Aufnahmefenster). Innerhalb dieses Fensters registrierte Teilnehmer nehmen kostenlos teil und können jederzeit sofort kündigen; der Vertrag wird erst mit Ablauf des Fensters verbindlich (siehe § 5). Der Sammel-Code kann auf Wunsch der Gemeinde / des Werks beliebig oft für je einen weiteren Monat reaktiviert werden (z. B. für Nachzügler). Für jede spätere Runde gilt eine Preisgarantie: Der in der ersten Runde nach Netzwerkdichte ermittelte Staffelpreis wird für alle Teilnehmer der Gruppe dauerhaft festgeschrieben und ist für Nachzügler niemals höher; sofern in einer späteren Runde mehr Teilnehmer zusammenkommen und sich rechnerisch ein günstigerer Preis ergibt, gilt dieser günstigere Preis für alle künftig aus der Gruppe hinzukommenden Teilnehmer. Bereits bestehende Verträge werden dadurch nicht rückwirkend geändert.
Die Zahlung erfolgt wahlweise per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung (direkt beim Anbieter) oder über Digistore24 als Merchant of Record (Kreditkarte, PayPal, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung, Rechnungskauf). Der Kunde erhält in jedem Fall eine ordentliche Rechnung per E-Mail.
Fairness-Garantie: Für jeden vollen Kalendertag, an dem trotz aktiver Buchung kein einziger Partner-Backlink im Widget des Kunden ausgespielt wurde, wird der entsprechende Tagesanteil auf der Folgerechnung gutgeschrieben.
§ 5 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
Normal- und Coupon-Weg: Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Registrierung, E-Mail-Verifikation und Abschluss des Bezahlvorgangs zustande. Die erste Abbuchung erfolgt sofort im gewählten Rhythmus (quartalsweise oder jährlich); der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern nicht in Textform (E-Mail genügt) zum jeweiligen Abrechnungsende gekündigt wird. Eine Mindestlaufzeit über den bezahlten Abrechnungszeitraum hinaus besteht nicht.
Sammel-Code-Weg (Gemeinden, Werke, Vereine): Der Teilnehmer nimmt bis zum Ende des in § 4 geregelten Aufnahmefensters kostenlos teil und kann in dieser Zeit jederzeit mit einem Klick im Kundenbereich oder formlos per E-Mail sofort kündigen — es erfolgt keinerlei Abbuchung. Mit Ablauf des Aufnahmefensters wird die Anmeldung verbindlich; es beginnt eine 12-monatige Laufzeit zum dann nach Netzwerkdichte fixierten Staffelpreis, und die erste Abbuchung erfolgt unmittelbar. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
Gemeinden und gemeinnützige Werke: Sie können ihre Teilnahme jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist im Kundenbereich oder formlos per E-Mail kündigen; die Kündigung wirkt sofort.
Bereits gezahlte Beträge für angebrochene Abrechnungszeiträume werden nicht anteilig erstattet; die Nutzung bleibt bis zum bezahlten Ende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten des Kunden
Eine Pflicht zur Einbindung des Widgets besteht nicht. Bindet der Kunde das Widget ein, verwendet er den vom Anbieter bereitgestellten Code-Schnipsel unverändert und manipuliert die Widget-Ausspielung nicht. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung der eingetragenen Domain berechtigt ist und die im Profil hinterlegten Angaben (Firma, Anschrift, Öffnungszeiten, Angebote) wahrheitsgemäß und aktuell sind.
§ 7 Redaktionelle Prüfung
Der Anbieter prüft eingetragene Profile und ausgespielte Partner-Empfehlungen redaktionell. Nicht zugelassen sind Inhalte aus Okkultismus / Esoterik, Glücksspiel, Pornografie / Erotik, Waffen sowie Inhalte, die Hass, Diskriminierung oder Gewalt fördern oder gegen geltendes Recht verstoßen. Der Anbieter behält sich vor, entsprechende Einträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Direkte lokale Konkurrenz (gleiche Branche, gleicher Umkreis) wird nicht als Partnerempfehlung in einem Widget kombiniert.
§ 8 SEO-konforme Kennzeichnung
Ausgehende Empfehlungslinks im Widget tragen automatisch rel="sponsored" und sind damit gemäß Google-Richtlinien als werbliche Links gekennzeichnet. Das Widget läuft in einem isolierten Shadow-DOM, setzt keine Cookies und beeinträchtigt weder Layout noch Core Web Vitals der Kunden-Website.
§ 8b Platzierung im Netzwerk, Aufnahme-Kohorten und Rotation
Die Zahl der Gast- und Empfehlungsplätze in den Widgets des Netzwerks ist naturgemäß begrenzt. Die Vergabe erfolgt nach einem nachvollziehbaren Platzierungs-Score, der sich zu 60 % aus der thematischen und regionalen Passung, zu 25 % aus der Aufnahme-Kohorte und zu 15 % aus der Profilaktivität zusammensetzt.
Jeder Kunde erhält mit der Bestätigung seiner Aufnahme eine feste Aufnahme-Nummer. Die Nummern 1–30 (Kohorte „Gründer") erhalten einen Prioritätsbonus von bis zu 37,5 %, die Nummern 31–100 (Kohorte „Pionier") von bis zu 25 %, die Nummern 101–500 (Kohorte „Früh dabei") von bis zu 12 %. Der Bonus verringert sich ab dem Aufnahmezeitpunkt linear über 24 Monate auf null.
Solange im Netzwerk Empfehlungsplätze ungenutzt bleiben, kann der Anbieter diese freie Kapazität zusätzlich vergeben (Füllplätze: bis zu 3 für die Kohorte „Gründer", 2 für „Pionier", 1 für „Früh dabei"). Die Vergabe erfolgt unentgeltlich, berücksichtigt vorrangig neue Teilnehmer sowie Teilnehmer mit geringer Reichweite und entfällt automatisch, sobald der Anteil freier Plätze 25 % unterschreitet. Ein Anspruch auf Füllplätze besteht nicht; bezahlte Platzierungen werden dadurch nicht verdrängt. Kunden, die eine Gemeinde, ein Werk oder eine vergleichbare Organisation erfolgreich in das Netzwerk vermitteln, erhalten für 12 Monate bis zu drei zusätzliche Gastplätze ohne Berechnung; auch hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Gastplätze werden für jeweils 90 Tage zugeteilt und stehen danach zur Neuvergabe an. Der Kohortenbonus wirkt ausschließlich auf die Reihenfolge bei der Vergabe freier Plätze; Leistungsumfang, Funktionsumfang des Widgets und Preis bleiben davon unberührt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl, Dauer oder Position von Platzierungen besteht nicht; der Anbieter kann die Gewichtung des Platzierungs-Scores zur Wahrung der Qualität und Ausgewogenheit des Netzwerks anpassen und informiert Kunden über wesentliche Änderungen gemäß § 12. Aktueller Rang und Score sind im Kundenkonto einsehbar.
§ 8a Impact-Zone, Spendenprojekte & Sponsor-Modus
Gemeinden, Werke und gemeinnützige Organisationen erhalten das Widget standardmäßig im Sponsor-Modus. In diesem Modus werden keine kommerziellen Partner-Empfehlungen ausgespielt, sondern ausschließlich Danke-Kacheln zuvor bestätigter Sponsoren sowie die eigenen Spendenprojekte der Organisation. Firmen-Widgets laufen im Standard-Modus und können die Impact-Zone optional zuschalten.
Von Organisationen im Dashboard angelegte Spendenprojekte werden vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Der Anbieter behält sich vor, Projekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu entfernen, insbesondere bei fehlender Gemeinnützigkeit, unklarer Mittelverwendung oder Verstößen gegen § 7.
Kein Treuhandverhältnis, keine Spendenplattform: matchNetz nimmt selbst keine Spendengelder entgegen, verwaltet keine Spenden und stellt keine Zuwendungsbestätigungen aus. Zahlungen erfolgen ausschließlich direkt zwischen Spender und Organisation über den von der Organisation hinterlegten eigenen Zahlungslink. Für Inhalte, Mittelverwendung, steuerliche Behandlung und Erreichung von Sammelzielen ist allein die jeweilige Organisation verantwortlich.
Eine öffentliche Nennung einer Firma als Sponsor (Logo, Name, Link im Widget der geförderten Organisation, auf der Transparenz-Seite und in strukturierten Daten gemäß schema.org Sponsor / DonateAction) erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 8c Freiwillige Spende ans Netzwerk
Der Anbieter beabsichtigt, einen Teil seines Jahresergebnisses als freiwillige Spende an Projekte teilnehmender Gemeinden und Werke weiterzugeben. Es besteht keine zugesagte Quote — weder bezogen auf den Umsatz noch auf den Gewinn. Ob, wann und in welcher Höhe gespendet wird, entscheidet der Anbieter nach Feststellung des Jahresabschlusses für jedes Geschäftsjahr gesondert. Die Spende erfolgt ohne vereinbarte Gegenleistung der Empfänger und ist damit kein Sponsoring.
Erfolgt eine Spende, wird sie nach folgendem Schlüssel verteilt: 40 % gleichmäßig an alle im Geschäftsjahr aktiven Gemeinden und Werke (Grundanteil), 40 % nach Laufzeit und Verlängerungen der zugeordneten Unternehmerverträge sowie 20 % nach Anzahl aktiver Unternehmer, begrenzt auf höchstens das Doppelte des Grundanteils. Über den Deckel hinausgehende Beträge werden gleichmäßig auf alle aktiven Gemeinden und Werke verteilt.
Keine Provision, kein Rechtsanspruch: Die Zuwendung ist keine Vergütung und keine Gegenleistung für die Vermittlung von Verträgen. Ein Rechtsanspruch einzelner Gemeinden, Werke, Projekte oder Teilnehmer auf eine Zahlung oder eine bestimmte Summe besteht nicht; auch aus wiederholter Spendenzahlung entsteht kein Anspruch für die Zukunft. Empfänger ist stets die Gemeinde bzw. das Werk als Körperschaft; die Zuordnung zu einem von der Organisation benannten Förderzweck (z. B. Jugendarbeit, Mission, Kinderprojekt, Technik, Sozialarbeit, Gebäude, Medienarbeit) erfolgt organisationsintern. Der Anbieter erteilt keine steuerliche Beratung; die steuerliche Behandlung auf Empfängerseite ist von der Organisation eigenverantwortlich zu prüfen.
Der Anbieter veröffentlicht nach jedem Geschäftsjahr einen Netzwerkbericht mit Anzahl teilnehmender Gemeinden, Werke und Unternehmen, Netzwerkwachstum, tatsächlich gespendetem Gesamtbetrag und den geförderten Projekten. Änderungen des Schlüssels erfolgen nur nach Maßgabe von § 12.
§ 9 Kein Widerrufsrecht (reines B2B-Angebot)
matchNetz richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (siehe § 1). Ein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB besteht daher nicht, da Verbraucherverträge nach § 13 BGB vertraglich ausgeschlossen sind.
Teilnehmer einer Sammel-Code-Aktion können bis zum Ende des in § 4 geregelten Aufnahmefensters jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kostenfolge kündigen (§ 5). Für Buchungen zum Normal- oder Coupon-Preis gelten ausschließlich die in § 5 geregelten ordentlichen Kündigungsfristen zum jeweiligen Abrechnungsende.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Google-Rankings, KI-Erwähnungen, Traffic-Zuwachs, Umsatz oder Vertragsabschlüsse zwischen Teilnehmern wird keine Haftung übernommen.
§ 11 Vertriebspartner-Programm
Der Anbieter betreibt ein Vertriebspartner-Programm mit wiederkehrender Vermittlungsvergütung, solange der geworbene Kunde zahlender Widget-Kunde des Anbieters ist:
- Ebene 1 (direkt geworbener Kunde): 140 € / Monat pro aktivem Kunde
- Ebene 2 (durch einen Sub-Partner geworbener Kunde): 40 € / Monat pro aktivem Kunde
Die Sätze gelten tarifunabhängig für beide Preismodelle (289 €/Monat quartalsweise, 2.988 €/Jahr). Beim Vertriebskanal Digistore24 (nativ zweistufig) erfolgt die Auszahlung der Provisionen durch Digistore24.
Die genauen Voraussetzungen, Abrechnungs- und Auszahlungsmodalitäten sowie Regeln zur Beendigung des Programms ergeben sich aus den gesondert vereinbarten Partnerprogramm-Bedingungen (PPB). Ein Anspruch auf Kaltakquise-Leads oder auf eine bestimmte Anzahl Neukunden besteht nicht. Missbrauch (Fake-Registrierungen, Selbst-Werbung, Sockenpuppen) führt zum Verlust der Vergütung und ggf. zum Ausschluss aus dem Programm.
§ 12 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB anzupassen, sofern dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder technische Weiterentwicklung erforderlich ist. Kunden werden über wesentliche Änderungen mindestens 4 Wochen im Voraus per E-Mail informiert und können in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Stand: 1.8.2026.